DKSB bewertet Gesetzentwurf zum Familiennachzug als verfassungswidrig

05/2018

Der Kinderschutzbund bewertet die von Bundesinnenminister Horst Seehofer geplanten deutlichen Einschränkungen beim Familiennachzug als verfassungswidrig. Der im Jahr 2016 ausgesetzte Familiennachzug soll nun im August wieder aufgenommen werden; das aber unter deutlich verschärften Bedingungen. „Das im Koalitionsvertrag festgesetzte Kontingent von 1.000 Menschen pro Monat ist an sich schon fragwürdig, da die Menschenwürde und die Rechte der Kinder nicht kontingentierbar sind“, so DKSB-Präsident Heinz Hilgers.

Doch die Hürden, die nun für den Familiennachzug gesetzt werden, kommen quasi einer Abschaffung gleich und machen den Nachzug von Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten fast vollkommen unmöglich. Es kann zum Beispiel nicht davon ausgegangen werden, dass Menschen, die aus Bürgerkriegsländern nach Deutschland kommen, in kürzester Zeit ohne Sozialleistungen auskommen und Deutsch sprechen können. Dies werde aber durch die geplanten Bedingungen suggeriert, nach denen Empfänger/innen von Sozialleistungen keine Angehörigen nach Deutschland nachholen können.

Auch die Tatsache, dass nur noch Ehepartner/innen und Kinder, aber beispielsweise keine Geschwister nachziehen dürfen, verletzt die Menschenrechte. Der DKSB sieht in der Begrenzung und Verschärfung des Familiennachzugs weiterhin einen Verstoß gegen die UN-Flüchtlingskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 6 des Grundgesetzes.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes vom 12.4.2017