Die Rechte von Kindern in der Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik

04/2020

In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern viele Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen, dass bei einer Neuausrichtung des gemeinsamen europäischen Asylsystems grundlegende Kinder- und Menschenrechte ausreichend berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die im Juli 2020 beginnende EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands und die deutschen Reformpläne des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) fordern wir daher die Bundesregierung auf, ihre bestehenden Verpflichtungen für Kinder wahrzunehmen und ihren Schutz und ihre Rechte auf europäischer Ebene während der Ratspräsidentschaft voranzutreiben. Die Bundesregierung erkennt selbst an, dass die besonderen Belange und Rechte von Familien mit Kindern und vulnerablen Personen – wie unbegleiteten Kindern – bei der Neuausrichtung des GEAS stets zu berücksichtigen sind. In diesem Sinne fordern wir insbesondere folgende konkrete Maßnahmen: Kindeswohl vorrangig berücksichtigen, keine Haft und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, beschleunigte Familienzusammenführung innerhalb der EU, unverzügliche Verteilung von unbegleiteten Kindern, Schulungen für Grenzbeamt*innen in Kinderschutz, Einführung eines unabhängigen Monitoringmechanismus und Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht.


Gemeinsamer offener Brief zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft