Diakonie: Pränataltest auf das Down Syndrom soll keine Kassenleistung werden
04/2019
Stuttgart, 20. März 2019. Auf die problematischen Folgen eines vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie 21 und weitere Chromosomenbesonderheiten als Kassenleistung weist die Diakonie Württemberg anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März hin. „Als Regelleistung würde dieser Test Eltern verschärft in einen existenziellen Entscheidungskonflikt für oder gegen ihr Kind stürzen“, kritisiert Oberkirchentrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Der Bluttest kann zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen, ob das ungeborene Kind beispielweise das Down Syndrom hat. Aber er hat keinen medizinischen Nutzen, weil es bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis keine Therapie gibt. Die Kassenfinanzierung dieses Tests würde indirekt die Botschaft vermitteln, dass ein Kind mit Behinderung ein Risiko sei, das vermieden werden sollte. „Das widerspricht allen Gedanken der Inklusion – und unserem christlichen Verständnis, dass alle Menschen einzigartige Geschöpfe Gottes sind“, betont Oberkirchenrat Dieter Kaufmann. „Wir befürchten, dass sich Eltern noch stärker als bisher dafür rechtfertigen müssen, dass sie ein Kind mit Behinderung bekommen haben.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird in seiner Sitzung am 22. März das Stellungnahmeverfahren zu einem Beschlussentwurf für die Kassenfinanzierung des Tests im Sommer 2019 eröffnen. Der G-BA legt seiner Entscheidung ausschließlich gesundheitsökonomische Kriterien zugrunde. Es sei Sache des Parlaments, über die ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen zu diesem umstrittenen Test zu beraten, so der G-BA. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands.
„Wir begrüßen es sehr, dass die seit letztem Sommer angekündigte ethische Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag nun im April stattfinden soll“, sagt Claudia Heinkel, Leiterin der Pua-Fachstelle zu Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin im Diakonischen Werk Württemberg. „Wir halten es für unerlässlich, dass dies zugleich auch der Auftakt zu einer breiten zivilgesellschaftlichen Diskussion ist, in der auch Menschen mit Behinderung und ihre Familien beteiligt werden und eine gewichtige Stimme erhalten müssen.“ Eine solche Debatte brauche Zeit. Angesichts der Brisanz des Beschlusses sollte der G-BA dies beim Zeitpunkt seiner Entscheidung über die Kassenleistung berücksichtigen, so Claudia Heinkel.
Der Welt-Down-Syndrom-Tag findet jedes Jahr am 21. März statt, um das Down Syndrom in das öffentliche Bewusstsein zu bringen. Der 21. März symbolisiert dabei das charakteristische Merkmal des Down Syndroms, bei dem das 21. Chromosom drei mal vorliegt.