DFV und FdK: Familieneinkommen verschlechtern sich weiter

05/2022

Pressemitteilung, Freiburg, 04.05.22

Die Einkommenssituation der Familien verschlechtern sich nach Berechnungen des Deutschen Familienverbandes (DFV) und dem Familienbund der Katholiken (FDK) – der Horizontale Vergleich 2022 analysiert wie sich Sozialabgaben auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die finanzielle Situation für Familien deutlich verschlechtert: Fehlten einer Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen 2021 noch 223 Euro ihres Existenzminimums, sind es 2022 insgesamt 2.472 Euro. „Bei der in diesem Jahr zu erwartenden hohen Inflations-ate wird das Existenzminimum sehr stark ansteigen und damit vergrößert sich die Schere dramatisch“, betont der DFV Landesvorsitzende, Alexander Schoch (MdL).  

Im Steuersystem ist die Belastungsgerechtigkeit hingegen klar geregelt: Wer leistungsfähig ist, zahlt mehr Steuern. Wer weniger leistungsfähig ist, zahlt weniger Steuern – das ist logisch. Das Sozialversicherungssystem nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit von Eltern. Kinderfreibeträge wie im Steuerrecht gibt es in der gesetzlichen Sozialversicher-ung nicht. Mit dem Ergebnis, dass es diejenigen bestraft, die durch die Kindererziehung deutlich weniger leistungsfähig sind.  Zusammen mit dem FDK unterstützt der DFV deswegen Familien, die gegen familienblinde Abgaben in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung klagen und mittlerweile auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.

Auf Grundlage vorheriger Urteile des Bundesverfassungsgerichts fordern die Familienverbände einen Kinderfreibetrag in den gesetzlichen Sozialversicherungen für die Dauer der aktiven Familienzeit. „Wir müssen das Sozialversicherungssystem, das völlig aus der Balance geraten ist, auf die Füße stellen“, so Schoch.

Der Horizontale Vergleich zeigt, dass einer Familie mit fünf Kindern und einem Durchschnittseinkommen von 38.901 Euro etwas mehr als das Existenzminimum zur freien Verfügung steht. Mit dem Horizontalen Vergleich machen die Familienverbände jährlich auf den familiengefährdenden Armutsmissstand aufmerksam. In diesem Jahr rechnen sie zusätzlich vor, wie sich die Kombination zweier aus Gerechtigkeitsgründen gebotener Maßnahmen mit einer Entlastungswirkung von insgesamt 558 Euro im Monat (6.694 Euro pro Kind im Jahr) auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken würde.  Die vorgeschlagene Entlastung von Familien setzt sich zusammen aus:

  • der Anhebung des Kindergeldes auf die Höhe der Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz, damit die Entlastungswirkung pro Kind in jeder Familie gleich und jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist
  • der Einführung eines Kinderfreibetrags in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, um in der Sozialversicherung endlich die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen und Leistungsgerechtigkeit herzustellen

„Wer Kinderarmut wirkungsvoll bekämpfen will, muss Gerechtigkeit für Familien herstellen und auf diesem Weg eine Kindergrundsicherung gewährleisten. Nur eine Kindergrundsicherung, die einen Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung auf dem Schirm hat, kann eine wirkungsvolle Kindergrundsicherung sein“, so der DFV BW.

Pressesprecher: Uto R. Bonde; mail: bonde@dfv-bw.de


Horizontaler Vergleich PM Familienbund der Katholiken