Deutscher Verein begrüßt geplante Reform des Adoptionsrecht

01/2020

Der Deutsche Verein begrüßt die im aktuellen Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes vorgesehene Ausweitung der Beratung und Begleitung von Kindern, Adoptiveltern und Herkunftseltern und bewertet die Einführung eines Rechtsanspruchs auf nachgehende Begleitung nachdrücklich positiv. Er regt aber auch dazu an, den mit den neuen Aufgaben für die Adoptionsvermittlungsstellen verbunden zusätzlichen Erfüllungsaufwand zu prüfen und sicherzustellen. Der Deutsche Verein bewertet positiv, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine stärkere Offenheit von Adoptionen unterstützt wird und nun rechtliche Regelungen geschaffen werden, die Fachkräfte in ihrem Handeln absichern und ihnen Orientierung bieten können.

In Bezug auf Auslandsadoptionsvermittlung begrüßt der Deutsche Verein, dass der Entwurf den Besonderheiten, die diese Form der Adoption innehat, Rechnung trägt. Bedauerlicherweise ist jedoch die finanzielle Förderung der Tätigkeit der zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen durch den Bund, wie noch im Referentenentwurf eingeführt, im Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen.


Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 04.12.2019