Das Starke-Familien-Gesetz stärker machen – FFP Pressemitteilung
07/2019
Ab heute (1. Juli) treten deutliche Verbesserungen für bedürftige Familien in Kraft. Das „Starke-Familien-Gesetz“ trägt mit finanziellen Leistungen wie etwa der Erhöhung des Kinderzuschlags zur Senkung der Armutsrisikoquote der Familien (und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern) bei. Prof. Dr. Irene Gerlach, Leiterin des Forschungsinstituts für Familienbewusste Personalpolitik (FFP) empfiehlt dazu flankierende Maßnahmen, um eine möglichst hohe elterliche Erwerbstätigkeit zu erreichen.
„Die Schritte, die die Bundesregierung mit dem Starke-Familien-Gesetz macht, sind vielversprechend und sehr zu begrüßen. Die neuen Leistungen kommen insbesondere bei den eigentlich Bedürftigsten an: Kindern in einkommensschwachen Familien“, bewertet Prof. Dr. Irene Gerlach, wissenschaftliche Leiterin des FFP, das neue Gesetz. Mit dem überarbeiteten, erhöhten Kinderzuschlag unterstützt die Bundesregierung Eltern, die zwar eigenes Einkommen erwirtschaften, ohne die Leistung des Kinderzuschlags aber aufstockendes Arbeitslosengeld II beziehen müssten. Zum Leistungs-Paket gehören weitere Impulse, die direkt ankommen: unter anderem erhöhte Zahlungen für Bildung und Teilhabe, wie beim Schulstarter –Paket, ein erleichterter Zugang zu Maßnahmen der Lernförderung und ein nun kostenloses Mittagessen in Kita und Schule. Dazu kommt ein vereinfachtes Antragsverfahren.
Erwerbsanreize ergänzen: Eine wichtige Ergänzung dieser „Finanzspritzen“ für Familien, die sich am unteren Einkommensrand befinden, stellen laut Irene Gerlach arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dar, die von besonderer Tragweite sind. „Die Ermöglichung elterlicher Erwerbstätigkeit durch Vereinbarkeitsmaßnahmen ist wichtiger Faktor für dauerhaft gesicherte Einkommenslagen und Teilhabe. Nichts kann Kinder so gut vor Armut schützen wie eine gute Einkommenssituation ihrer Eltern“, berichtet Irene Gerlach.
Vereinbarkeit sichern, Armut vermeiden. Eine weitere Forderung der Expertin ist, dass alle Eltern mittelfristig von Kita-Gebühren freigestellt werden sollten. „Gerade für die ‚Mitte‘ unserer Gesellschaft entstehen hier hohe Kosten. Diese können bewirken, dass Eltern, zumeist Mütter, nicht erwerbstätig sind,“ analysiert Gerlach. Andererseits würden durch die einkommensabhängige Staffelung von Beiträgen für die Kinderbetreuung gerade die Eltern „bestraft“, die bereit seien, die hohe Belastung von Familie und gleichzeitiger Erwerbstätigkeit auf sich zu nehmen.