Das neue Jugendschutzgesetz – wovor es Heranwachsende besser schützen kann und wovor nicht

05/2021

Am 1. Mai 2021 trat das neu überarbeitete Jugendschutzgesetz in Kraft. Die von Bundesfamilienministerin Giffey vorangetriebene Gesetzesnovelle soll für mehr Schutz, Orientierung und Rechtsdurchsetzung sorgen. Doch was bedeutet das für Familien und Heranwachsende?

Das von 2002 stammende Jugendschutzgesetz war schon längst nicht mehr zeitgemäß – zumal es aus einer Zeit stammte, in der digitale Medien mittels DVD und 56k-Modem konsumiert wurden. Dass Heranwachsende rund um die Uhr mit einem Smartphone auf das Internet zugreifen werden, konnte damals niemand ahnen. Bereits 2010 wurde versucht, das Internet für Heranwachsende mithilfe eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sicherer zu machen. Dieser Versuch scheiterte nach Abstimmungen des NRW-Landtags, wohl auch, weil die geplanten Gesetzesmaßnahmen stark kritisiert wurden. Die von (der ehemaligen) Bundesfamilienministerin Giffey forcierte Gesetzesüberarbeitung wurde im März 2021 vom Bundestag beschlossen. Durch die Überarbeitung soll das Gesetz die Heranwachsenden vor den Risiken von Smartphones, Online-Spielen und in sozialen Netzwerken besser beschützen.

Laut Bundesfamilienministerin will die Gesetzesnovelle drei Säulen aufbauen, die für mehr Schutz, mehr Orientierung sowie mehr Rechtsdurchsetzung sorgen sollen. Das Gesetz soll nicht nur die Konfrontationsrisiken senken, sondern auch die Interaktionsrisiken. Im Klartext sollen Heranwachsende nicht nur vor ungeeigneten Inhalten, wie z. B. gewaltverherrlichendem oder pornografischen Material, geschützt werden, sondern auch vor den Risiken, die bei der Interaktion, vor allem in sozialen Medien oder Online-Games, auftreten. Dazu verpflichtet das Gesetz die Anbieter zu Voreinstellungen, durch welche Kinder und Jugendliche besonders vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache (,Cybergrooming‘), Hassrede, Tracking und Kostenfallen geschützt werden.

Zu den zentralen Elementen des Gesetzes zählt, dass Anbieter von digitalen Medien zukünftig a) für einheitliche Alterskennzeichnungen, b) eine Warnfunktion bei Kostenfallen oder möglicher Ansprache durch Fremde sowie c) altersgerechte Voreinstellungen, welche die Interaktion mit Erwachsenen verhindern, zu sorgen haben. Um dies durchzusetzen wird eine neue Bundeszentrale geschaffen, die alles überwacht und Bußgelder verhängen kann. Mit der Aufgabe soll die ehemalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) betraut werden, welche zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ umgebaut wird und dann über die Durchsetzung des Gesetzes wacht. Die neugeschaffene Zentrale soll über einen Beirat verfügen, in dem auch Jugendliche vertreten sind, welche ihre eigenen Erfahrungen in die Entscheidungen einbringen werden.


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