Corona beim Kind als Schulunfall melden

02/2022

Bad Lippspringe/Berlin (dpa/tmn)- Ist eine Corona-Infektion wahrscheinlich auf der Arbeit oder in der Schule passiert, kann man das als Unfall melden. Also an die zuständige Berufsgenossenschaft oder im Fall von Schulen an die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes. Wenn die Corona-Infektion als Unfall anerkannt wird, ist das in jedem Fall vorteilhaft, sagt der Medizin- und Sozialrechtler Nikolaos Penteridis aus Bad Lippspringe (NRW). Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt mehr als die Krankenversicherung. „Die Unfallkassen zahlen alles, was geboten ist – also jeden Heilversuch, jede Reha-Maßnahme“, sagt der Rechtsanwalt. Die Krankenversicherung zahle dagegen in der Regel „nur“ das, was medizinisch notwendig sei.

Die Infektion belegen: Eltern sollten wissen: Schulpflichtige Kinder sind gesetzlich unfallversichert, und zwar während der Zeit in der Schule sowie auf dem Weg hin und zurück. Auch eine Coronainfektion kann einen Schulunfall darstellen, schreibt der Spitzenverband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Voraussetzung ist, dass es nachweislich einen intensiven Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person gab – und zwar während des Schulunterrichts oder bei schulischen Veranstaltungen. Wie belegt man das? Zum Beispiel durch Erklärungen der Lehrenden oder der Schule, teilt die DGUV auf Anfrage mit. Die Infektion des eigenen Kindes ist wiederum durch einen zeitnahen PCR-Test nachzuweisen.

Grundsätzlich gilt: Wird die Unfallkasse durch die Schule, eine Ärztin oder die Eltern über einen Verdachtsfall informiert, ermittelt sie. Sie prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Schulunfalls vorliegen. Und darauf aufbauend, welche Leistungen sie gegebenenfalls erbringen muss. Bezogen auf den Einzelfall prüft sie dann auch, welche Angaben und Nachweise sie benötigt. Meldung kann nur Vorteile bringen. Zusammengefasst: Eltern sollten es auf jeden Fall der Schule melden, wenn sie glauben, dass sich ihr Kind dort mit Corona infiziert hat. Darüber hinaus schadet es nicht, wenn sie das der Unfallkasse auch selbst melden.  Ganzer Artikel aus der SZ vom 22.02. s.u.


Süddeutsche Zeitung am 22.02.2022