Corona-Anpassungen beim Elterngeld im Bundestag

04/2020

Gesetzliche Regelung von Ministerin Giffey soll Einbußen wegen der Corona-Krise verhindern. Wegen der Corona-Pandemie kann eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten: So werden Eltern, die bestimmten systemrelevanten Berufsgruppen angehören (z.B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt; sie müssen mehr oder auch zu anderen Zeiten arbeiten. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Notlagen. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit und die dadurch bedingten geringeren Einkommen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds in der Corona-Zeit vorgelegt, der am Montag durch das Bundeskabinett im Umlaufverfahren beschlossen wurde und der heute von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht wird. Die gesetzlichen Anpassungen sollen verhindern, dass Eltern aufgrund der Corona-Krise finanzielle Nachteile beim Elterngeld haben. Die Regelungen gelten – wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen – rückwirkend ab 1. März 2020.

Dazu die Stellungnahme der EAF-Bund vom 14.04.2020, die den Schritt zur Vermeidung von Nachteilen für Eltern begrüßt, aber für nicht ausreichend hält.


Pressemitteilung vom 22.04.2020

eaf Stellungnahme vom 14.04.2020