BW: Weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien

03/2021

Die Landesregierung hat ein weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien beschlossen. Mit insgesamt 56 Millionen Euro unterstützt das Land die Erstattung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung während der coronabedingten Schließzeiten im Januar und Februar. Die Unterstützung gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte, Horte an Schulen sowie die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule.

Eckpunkte sind:

  • Die Unterstützung des Landes erstreckt sich auf den Zeitraum vom 11. Januar bis zum 22. Februar 2021.
  • Das Land beteiligt sich, wenn für diese Zeit Elternbeiträge für nicht erbrachte Betreuungsstunden nicht erhoben oder rückerstattet werden.
  • Die Entscheidung über die Erhebung von Elternbeiträgen liegt bei den Kommunen beziehungsweise bei den freien Trägern.
  • Für nicht erhobene beziehungsweise erlassene Elternbeiträge der Kinderbetreuungseinrichtungen der öffentlichen, kirchlichen und freien Träger sowie der schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule der öffentlichen Träger erstattet das Land den Kommunen pauschal 54 Millionen Euro. Die Mittel werden nach von den kommunalen Landesverbänden zu benennenden Verteilschlüsseln im Einvernehmen mit dem Land auf die Kommunen verteilt.
  • Weitere zwei Millionen Euro werden im Rahmen eines Sofortprogramms für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt, die auf Elternbeiträge für den öffentlichen Schulen vergleichbare schulbezogene Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule sowie flexiblen Nachmittagsbetreuung während des zweiten Lockdowns im Jahr 2021 verzichtet haben. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines Antragsverfahrens.
  • Zur Milderung der während der Schulschließungen entstandenen Liquiditätsengpässe werden zudem die monatlichen Abschlagszahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft über einen Zeitraum von zwei Monaten um insgesamt sechs Millionen Euro erhöht.

PPressemitteilung des Landes Württemberg vom 10. März 2021.