bvkm: Kindergrundsicherung darf nicht zu Verschlechterungen für Eltern von Kindern mit Behinderung führen!

09/2023

Düsseldorf, 6.9.2023: In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zur Kindergrundsicherung fordert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), dass es durch das neue Gesetz keine Verschlechterungen für Eltern behinderter Kinder geben darf. Es sei auch künftig sicherzustellen, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, entsprechende Entlastung erfahren.

Die Kindergrundsicherung, zu der das Bundesfamilienministerium am 30. August 2023 einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt hat, soll bisherige Unterstützungsleistungen für Familien, wie etwa das Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenführen. Das Kindergeld in Höhe von derzeit 250 Euro im Monat soll in diesem Zusammenhang umbenannt werden in Kindergarantiebetrag“. Besonders kritisch für Eltern behinderter Kinder ist dabei, dass volljährige Kinder künftig die Auszahlung des Kindergarantiebetrages an sich selbst begehren können. „Bei erwachsenen Kindern mit Behinderung führt die Auszahlung an das Kind dazu, dass es sich bei den 250 Euro um Einkommen handelt, das dem Kind zugerechnet wird. Deshalb darf es dann mit anderen Sozialleistungen, die dem Kind zustehen, verrechnet werden“, erläutert Vorsitzende Beate Bettenhausen. „Bei den betroffenen Eltern selbst kommt das Geld dagegen nicht mehr an. Jährlich ist das für die Eltern ein finanzieller Verlust von 3.000 Euro.

Auf diese massive Verschlechterung gegenüber der derzeitigen Rechtslage macht der bvkm in seiner heutigen Stellungnahme zur Kindergrundsicherung aufmerksam und fordert, beim geplanten neuen Auszahlungsanspruch eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung zu schaffen, damit die bisherige Leistung den Eltern weiterhin zugutekommt. Dem Kindergeld – künftig Kindergarantiebetrag – kommt eine wichtige finanzielle Ausgleichsfunktion zu. Es trägt der Unterhaltsleistung von Eltern gegenüber Kindern mit sehr schweren Beeinträchtigungen Rechnung, die insbesondere in Form von tatsächlicher Unterstützung und Betreuung häufig ein Leben lang erfolgt. Der bvkm hält einen solchen finanziellen Ausgleich für zwingend erforderlich, solange es keine ausreichenden Betreuungs- und Unterstützungsangebote insbesondere für Menschen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf gibt und Eltern dadurch immer wieder in die Pflicht genommen werden, die Betreuung und Versorgung ihrer erwachsenen Kinder mit Behinderung selbst sicherzustellen.


Ganze Pressemitteilung bvkm 6.9.2023

Stellungnahme bvkm zum Ref-E Kindergrundsicherung