Bundestag: Zahl kindlicher Gewaltopfer 2020 deutlich gestiegen

08/2021

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Gewalttaten gegen Kinder wie Mord, Totschlag, Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich gestiegen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/31589) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31414) hervorgeht, kamen im Jahr 2020 insgesamt 71 Kinder unter 14 Jahren in Deutschland gewaltsam – etwa durch Mord oder Totschlag- ums Leben. Im Jahr 2019 lag diese Zahl, die die Fälle von „vollendetem Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ umfasst, den Angaben zufolge bei 42 nach 63 im Jahr 2018. Opfer von Tötungsversuchen („versuchter Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“) wurden danach vergangenes Jahr 134 Kinder nach 87 im Jahr 2019 und 98 im Jahr 2018.

Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Kindesmisshandlungen lag im Jahr 2020 laut Vorlage bei 4.542 nach 4.100 im Vorjahr und 4.180 im Jahr 2018. Opfer sexuellen Missbrauchs gemäß den Strafgesetzbuchparagrafen 176 und 176a wurden der Antwort zufolge im vergangenen Jahr 16.686 Kinder nach 15.701 im Jahr 2019 und 14.410 im Jahr 2018. Mit Blick auf die noch nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie in Bezug auf Gewalt gegen Kinder besteht aus Sicht der Fragesteller Informationsbedarf über die Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung im Bereich der Gewaltprävention und Gewaltverfolgung sowie deren Wirksamkeit.

Anmerkung: Die Zahlen sind nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Danach sind von 2017 – 2020 in Baden-Württemberg die vollendeten Tötungen von Kindern leicht zurückgegangen, nicht aber die der Tötungsversuche und auch die Zahl der Misshandlungen hat in diesem Zeitraum um rund 20 Prozent zugenommen. (Bekannt gewordene) Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern bleibt auf einem erschreckend hohen Niveau „stabil“; die Verbreitung kinderpornographischen Materials hat sich in nur 4 Jahren nahezu vervierfacht! Bleibt die Frage nach geeigneten Schutzkonzepten, die nicht nur institutionell umgesetzt werden müssen, sondern auch präventiv im familiären Umfeld ansetzen, etwa über wirksame und zugehende Angebote der Familienbildung und -beratung.


Anfrage FDP und Antwort der BR - DS 19/31589