Bundestag stimmt Kompromiss für Digitalpakt zu

03/2019

Der Bundestag hat erneut eine Grundgesetzänderung für die Digitalisierung an Schulen beschlossen. Erst am Mittwochabend hatten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf einen entsprechenden Kompromiss geeinigt. Diesem stimmte das Parlament am Donnerstag mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit zu: 574 Ja-Stimmen standen 74 Nein-Stimmen gegenüber. Die Einigung sieht vor, dass der Bund künftig Geld für die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stellen kann. Die Finanzhilfe soll zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder fließen. Die zuvor vom Bundestag verlangte Regelung, dass die Länder sich immer in gleicher Höhe beteiligen müssten wie der Bund, wurde gestrichen. Auch die Kontrollrechte zur Verwendung der Mittel wurden noch einmal geändert: Dem Kompromiss zufolge dürfte die Bundesregierung künftig im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen. Stimmt nun auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zu, könnte der sogenannte Digitalpakt Schule umgesetzt werden. Er sieht vor, dass der Bund die Länder mit fünf Milliarden Euro bei der Schulausstattung unterstützt.

Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag bereits für eine Grundgesetzänderung zur Umsetzung des Vorhabens gestimmt. Der Bundesrat hatte diese jedoch abgelehnt, weil die Länder fürchteten, zu viele Kompetenzen zu verlieren. Bildung ist laut Grundgesetz Ländersache. Für Änderungen ist im Bundestag und in der Länderkammer jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Eine möglichst schnelle Umsetzung des Digitalpakts wurde parteiübergreifend und auch von vielen Verbänden gefordert. Die katholische Kirche als Träger von mehr als 900 Schulen bundesweit gehört ebenfalls zu den Unterstützern für die Pläne zur Digitalisierung der Schulen und die damit verbundene stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes im Bildungsbereich.