Bundestag: Opposition boykottiert Anhörung zu Integrationsgesetz

05/2019

Überhastet, Eiltempo, Schweinsgallop und Hau-Ruck-Verfahren – das werfen Grüne, Linke und FDP der Bundesregierung vor bei den aktuellen Beratungen zum Integrationsgesetz. Sie wollen eine ordentliche Anhörung zum Gesetz.

FDP, Linke und Grüne werfen der großen Koalition ein unparlamentarisches Vorgehen bei den aktuellen Beratungen zum Integrationsgesetz vor und haben den Boykott der Sachverständigen-Anhörung beschlossen. Das teilten die Fraktionen am Montag in Berlin mit. Den Angaben nach hatten Union und SPD in der Innenausschuss-Sitzung vom vergangenen Mittwoch nach kurzfristiger Ankündigung eine Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes bereits für den darauffolgenden Montag durchgesetzt. Mit der Entfristung will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Flüchtlingen auch künftig der Wohnsitz in Deutschland vorgeschrieben werden kann. Die Regelung zur sogenannten Residenzpflicht war 2016 zur Bewältigung des Flüchtlingsandrangs wieder eingeführt worden – nachdem sie 2014 nach jahrelanger Kritik von Organisationen abgeschafft worden war. Sie sieht vor, dass Flüchtlinge nach einem Schlüssel einem Bundesland zugewiesen werden. Die Länder können darüber hinaus anerkannte Flüchtlinge zum Wohnsitz in einer bestimmten Stadt oder Kommune verpflichten. Die damals befristete Regelung läuft am 6. August aus.

Die drei Oppositionsparteien beanstanden nun das „extrem kurzfristige“ Vorgehen von Union und SPD, welches einem geregelten parlamentarischen Verfahren widerspreche. Eine gründliche Befassung der Sachverständigen mit dem Gesetzentwurf sei in der Kürze der Zeit nicht möglich. Debatte unmöglich

Die drei Obfrauen von FDP, Linken und Grünen, Linda Teuteberg, Ulla Jelpke und Filiz Polat, wollen daher in der nächsten Sitzung des Innenausschusses erneut eine Anhörung zu diesem Gesetz beantragen, die dann sorgfältiger vorbereitet werde. Sie berufen sich dabei auf die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, wonach eine öffentlichen Anhörung vorgenommen werden kann, wenn ein Viertel der Abgeordneten dies verlangt. Die drei Fraktionen erfüllten diese Voraussetzung.