Bundestag: Grüne fordern Kindergrundsicherung

10/2019

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine Kindergrundsicherung einführen. In einem Antrag (19/14326) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in der neuen Leistung zusammenzufassen. Nach dem Willen der Fraktion soll die Kindergrundsicherung als eigenständige Leistung ausgestaltet werden, die nicht als Einkommen der Eltern angerechnet wird. Die Sozialleistung soll sich aus einem fixen Garantie-Betrag für jedes Kind und einem ergänzenden „GarantiePlus“-Betrag, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet, zusammensetzen. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto höher soll der „GarantiePlus“-Betrag ausfallen. Der Garantie-Betrag soll nach den Vorstellungen der Grünen so hoch sein, dass der verfassungsrechtlichen Vorgabe nach Freistellung des kindlichen sächlichen Existenzminimums und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei der Besteuerung des Elterneinkommens entsprochen wird. Für das Jahr 2019 beziffern die Grünen die Höhe der Kindergrundsicherung

auf die Maximalbeträge von 364 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 475 Euro für Kinder bis 13 Jahre und 503 Euro für Kinder bis 17 Jahre.

Anmerkung: Die Höhe der Leistung variiert in den verschiedenen Konzepten der Kindergrundsicherung. In BW hat sich Sozialminister Lucha bereits im Frühjahr für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen. Auf Bundesebene wird dazu in einer Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) ein Konzept erarbeitet.