Bundestag: FDP für elternunabhängiges Baukasten-BAföG

04/2019

Berlin: (hib/ROL) Die Entkopplung individueller Bildungs- und Aufstiegschancen von der sozialen Herkunft ist Hauptaufgabe des BAföG. Damit unterstützt es ein Kernanliegen der Sozialen Marktwirtschaft: sozialen Aufstieg aufgrund eigener Leistungen. Das schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/8956).

In seiner bisherigen Form werde das BAföG diesem Anspruch seit Jahren nicht mehr gerecht. Der 21. BAföG-Bericht der Bundesregierung zeige einen erheblichen Reformbedarf. Nur noch durchschnittlich 22 Prozent der förderberechtigten Studenten erhielten 2016 Leistungen nach dem BAföG – so wenige wie zuletzt im Jahr 2000. Diese Abwärtsbewegung setzte sich auch in 2017 nach Inkrafttreten des 25. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) fort. Gemäß der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) sank die BAföG-Quote unter Studierenden mit „niedriger Bildungsherkunft“ von 40 Prozent in 2012 auf 27 Prozent in 2016. Nach Ansicht der FDP ist ein grundlegender Systemwechsel hin zu einer elternunabhängigen Ausbildungsförderung überfällig. So soll das BAföG wieder zum Bildungsaufstiegsgesetz Nr. 1 werden. Die FDP plädiert dafür, bereits zum Sommersemester 2020 ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG für Studenten zu etablieren. Die Ausbildungsförderung soll genauso flexibel sein wie der individuelle Lebensentwurf junger Menschen. Mit verschiedenen Bausteinen könne sich jeder volljährige Student eine an die individuellen Bedürfnisse und die persönliche Situation angepasste Förderung zusammenstellen.

Das Baukasten-BAföG soll sich aus bis zu vier Bausteinen zusammensetzen: dem BAföG-Sockel, dem BAföG-Zuschuss, dem BAföG-Darlehen und Auslandsförderung. Alle Bausteine sollen unabhängig vom elterlichen Einkommen gewährt werden. Das Fundament der Förderung soll der BAföG-Sockel bilden, der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres jedem volljährigen Studenten in Höhe von 200 Euro pro Monat zufließt. Zusätzlich kann ein monatlicher BAföG-Zuschuss über 200 Euro gewährt werden. Der BAföG-Zuschuss soll persönliches Engagement für den eigenen Lebensunterhalt, die Familie oder die Gesellschaft honorieren. Der BAföG-Zuschuss stehe daher allen Studenten zur Verfügung, die durchschnittlich mindestens 10 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit nachgehen oder sich in einem Ehrenamt einbringen. Studenten, die nahe Angehörige pflegen oder neben dem Studium eigene Kinder erziehen, sollen den BAföG-Zuschuss ebenso erhalten.

Nach Vorstellung der FDP können diese beiden Vollzuschuss-Bausteine Studenten flexibel mit weiteren Bausteinen kombinieren. Das zinsfreie, erst einkommensabhängig zurückzuzahlende BAföG-Darlehen erhält Studenten die Freiheit, ihren Lebensunterhalt nach eigenen Bedürfnissen zu finanzieren. Auch studienbedingte Auslandsaufenthalte sollen weiterhin gefördert werden. Um Studenten mehr finanziellen Freiraum zu ermöglichen, will die FDP den Einkommensfreibetrag erhöhen. Eigenes Einkommen aus Nebentätigkeiten soll bis 500 Euro pro Monat im Jahresdurchschnitt anrechnungsfrei bleiben. Jeder zusätzlich verdiente Euro soll nur zu 50 Prozent auf den BAföG-Zuschuss angerechnet werde. Zuwendungen aus Stipendien sollen zusätzlich zu übrigen Bausteinen ohne Anrechnung ausgezahlt werden.

Nach Auffassung der FDP darf die Wahl der Hochschule keine Frage der sozialen Herkunft sein. Rasant steigende Mieten an manchen Hochschulstandorten würden diese freie Wahl zunehmend einschränken. Eine reine Erhöhung der Wohnpauschale schaffe nicht mehr Wohnraum und löse somit nicht das Problem. An Hochschulstandorten mit besonders hohen Mieten soll nach Ansicht der FDP gezielt mehr studentischer Wohnraum geschaffen werden. Gemeinsam mit den Ländern soll die Bundesregierung daher einen Maßnahmenplan zur Schaffung studentischen Wohnraums auflegen, der auch auf einen wirksamen Bürokratieabbau im Wohnungsbau setzt und die Freigabe von Liegenschaften des Bundes für diese Zwecke anstrebt. Zudem bemängelt die FDP, dass das bisherige BAföG-Antragsverfahren bürokratisch und zeitaufwändig sei. Dem soll mit digitalen, medienbruchfreien und (teil-)automatisierten Antrags- und Verwaltungstools entgegengewirkt werden.


Antrag (19/8956)