Bundestag: Familienetat für 2022 sinkt leicht
03/2022
Berlin: (hib/SAS) Der Etat für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll laut Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 leicht schrumpfen. Im Einzelplan 17 sind Ausgaben von rund 12,6 Milliarden Euro (Soll 2021: 13,2) vorgesehen und damit rund 6,2 Millionen Euro weniger als im vergangenen Jahr. Bundesministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von rund 199 Millionen Euro rechnen (wie 2021). Mit 12,4 Milliarden Euro bilden die Zuweisungen und Zuschüsse das Gros der Ausgaben im Etatentwurfs für ihr Haus (Soll 2021: rund 12 Milliarden Euro). 51,8 Millionen stehen für Investitionen bereit.
Für gesetzliche Leistungen für Familien sind rund 10,7 Milliarden Euro eingeplant (2021: rund 10,4 Milliarden Euro). Ein Schwerpunkt ist hier das Elterngeld, das mit rund 7,7 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2021: rund 7,4 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen rund 1,7 Milliarden Euro (2021: rund 1,7 Milliarden Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind für 2022 wie bereits schon 2021 rund eine Milliarde Euro vorgesehen.
Weniger Geld ist für die Kinder- und Jugendpolitik eingeplant, für die noch rund 984,3 Millionen Euro bereitstehen (2021: rund 1,9 Milliarden Euro). Aufgestockt werden sollen jedoch die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 150,5 Millionen Euro auf 183,5 Millionen Euro. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf rund 267,9 Millionen Euro (2021: 234,53 Millionen Euro). Für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive stehen laut Etatentwurf rund 387,3 Millionen statt wie im Vorjahr rund 286,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Rückgang der Ausgaben in diesem Bereich erklärt sich dadurch, dass Zuweisungen in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro an das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ sowie an das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ für die „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ in diesem Jahr nicht mehr vorgesehen sind.
Rund 567,6 Millionen Euro und damit rund 32,7 Millionen mehr soll Ministerin Spiegel für die Stärkung der Zivilgesellschaft , für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2021: 534,8 Millionen Euro). Davon entfallen rund 356,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2021: rund 363,8 Millionen Euro). Den größten Einzelposten bilden hier die Zuschüsse zum Bundesfreiwilligendienst, der wie im Jahr zuvor rund 207,2 Millionen Euro erhält.
Die Ausgaben für die Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik sollen von rund 170,5 Millionen im Vorjahr auf rund 210,9 Millionen in 2022 steigen: So sind unter anderem höhere Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik geplant: Diese sollen in diesem Jahr 27,5 Millionen statt 23,3 Millionen Euro erhalten. Auch für „Familienferienzeiten in und nach der Corona-Pandemie“ soll mit 40 Millionen Euro (2021: 10 Millionen) mehr Geld zur Verfügung stehen.
Das unter anderem für den Bundesfreiwilligendienst zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln soll als nachgeordnete Behörde des BMFSJ rund 117,2 Millionen Euro (2021: rund 117,1 Millionen Euro) erhalten, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz 3,6 Millionen (2021: 2,7 Millionen Euro), die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll wie 2021 rund 2,8 Millionen Euro bekommen und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs rund 1,9 Millionen Euro (2021: rund 1,9 Millionen Euro).