Bundesregierung: Mehr Masern-Aufklärung gefordert

10/2019

Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Sozialexperten befürworten die Initiative der Bundesregierung im Kampf gegen Masern, sehen aber praktische und systematische Umsetzungsprobleme. Sachverständige sprachen sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (19/13452) für eine gezielte Aufklärung und eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) aus. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit einer Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen will die Bundesregierung die Masern effektiver bekämpfen. Der Gesetzentwurf sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor. Vor der Aufnahme in solche Gemeinschaftseinrichtungen muss für alle Kinder künftig nachgewiesen werden, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter solcher Einrichtungen sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände verwies auf die kommunale Relevanz der Novelle. Der Verband sprach von einem erheblichen Aufwand, nicht ermittelten Kosten und möglichen Auseinandersetzungen mit Interessengruppen, etwa impfunwilligen Eltern oder Mitarbeitern von Gemeinschaftseinrichtungen.

Zu befürchten sei, dass die Last der Kontrollen und Konsequenzen bei der Einführung der Impfpflicht durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu schultern seien, erklärte der Kommunalverband. Zudem richte sich der Entwurf nur gegen Masern, obgleich ein Kombi-Präparat geimpft werde. Dies komme faktisch einer erweiterten Impfpflicht auch gegen Röteln und Mumps gleich. In der Anhörung hieß es, inzwischen gebe es im Ausland einen Markt für illegale deutsche Impfpässe.

Der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) forderte „flankierende Maßnahmen“, um die Reformziele zu erreichen. Es werde ein Mehraufwand und zusätzlicher Personalbedarf in den Gesundheitsämtern entstehen. Der Ärzteverband sprach sich für ein besseres Impfmanagement, die Einführung eines elektronischen Impfausweises, die Möglichkeit der Abrechnung von Impfleistungen unabhängig von der Fachrichtung und eine verstärkte Impfberatung aus.

Begleitende Vorkehrungen verlangte auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Impftermine würden häufig vergessen, daher seien Erinnerungssysteme durch die Gesundheitsämter sinnvoll, ein digitaler Impfpass oder Vermerke in Impfpässen, wann die nächste Immunisierung fällig ist. Der Entwurf lasse zudem offen, wie mit Mitarbeitern umzugehen sei, die sich nicht impfen lassen wollten.

Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erklärte, Impfungen gegen Windpocken und HPV seien ebenso wichtig wie gegen Masern und Grippe. Der Schlüssel zum Erfolg liege in der Einführung eines Impfinformationssystems (IIS), das eine direkte Ansprache der Bürger ermögliche.

Die Bundesärztekammer (BÄK) wandte sich gegen die Möglichkeit, Schutzimpfungen durch Apotheker vornehmen zu lassen. Geimpft werden müsse unter ärztlicher Aufsicht. In seltenen Fällen könne es zu Komplikationen kommen, die eine ärztliche Notfallversorgung nötig machten. Eine ärztliche Schulung reiche nicht aus, um andere Personengruppen zum eigenverantwortlichen Impfen zu befähigen.
Nach Ansicht des Juristen Nils Schaks ist die Reform verfassungsgemäß. Zwar stelle die Impfpflicht einen Grundrechtseingriff dar, der jedoch sachlich gerechtfertigt erscheine und verhältnismäßig ausfalle, sagte er in der Anhörung. Der Gesetzgeber habe hier einen gestalterischen Spielraum. Die Neuregelung sei auch deswegen gerechtfertigt, weil mit der Impfpflicht besonders gefährdete Personengruppen effektiv geschützt werden könnten.