Bundeskabinett beschließt 28. BAföG-Änderungsgesetz

05/2022

Mit dem 28. BAföGÄndG wird eine Verordnungsermächtigung ins BAföG aufgenommen, die vorsieht, dass im Falle einer vom Bundestag zu beschließenden Notlage auch ein normalerweise von BAföG-Leistungen ausgeschlossener Personenkreis Leistungen nach dem BAföG erhalten kann. Als Lehre aus der Corona-Pandemie will die Bundesregierung  künftig auch Studenten helfen, denen wegen überregionaler Krisenfälle die Einkünfte aus Nebenjobs und damit ein großer Teil des Lebensunterhalts wegbrechen. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach der Bundestag eine entsprechende „bundesweite Notlage“ feststellen und die Regierung dann den Kreis der Bafög-Berechtigten per Verordnung ausweiten kann.

Vor allem in der ersten Phase der Corona-Pandemie hatten durch die Schließung ganzer Branchen, etwa der Gastronomie, viele Studenten keine Nebeneinkünfte mehr. Insbesondere diejenigen ohne Bafög-Anspruch konnten ihre laufenden Kosten kaum mehr decken. Die Regierung reagierte unter anderem mit Zuschüssen und der Übernahme von Zinsen auf Studienkredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Nun soll für den Fall ähnlicher Krisenereignisse gesetzlich Vorsorge getroffen werden.

Dies betrifft beispielsweise Studierende, die zu häufig oder zu spät die Fachrichtung ihres Studiums gewechselt haben, über die Regelstudienzeit hinaus studieren, die Altersgrenze überschritten haben, ihren Studienfortschritt nicht nachweisen konnten oder deren Eltern ein zu hohes Einkommen haben.

Zur Krisenbewältigung stehen zwei Instrumentarien zur Verfügung: Zum einen die hälftige Zuschussförderung bei Studierenden oder der Vollzuschuss bei Schülerinnen und Schülern, die den Nachweis einer individuellen Betroffenheit von der Notlage voraussetzt, etwa durch einen Jobverlust. Zum andern kann der Verordnungsgeber ohne einen solchen Nachweis die Möglichkeit zum Bezug eines zinslosen BAföG-Darlehens eröffnen.

(An dieser Stelle aber noch eine generelle Einschätzung des Deutschen Studierendenwerkes: Dass die BAföG-Elternfreibeträge gleich um zwanzig Prozent erhöht werden sollen, damit endlich wieder mehr Studierende BAföG erhalten, und dass die Altersgrenze auf 45 Jahre angehoben wird, das sind wichtige, große Schritte – und klare Stärken dieser Novellierung. Eine eklatante Schwachstelle haben die BAföG-Pläne der Bundesregierung aber, und das ist die viel zu geringe Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um nur fünf Prozent. Die Inflation frisst diese Erhöhung gleich wieder auf. Sie lag bereits im März 2022 bei mehr als sieben Prozent.)


Licht und Schatten der BAFöG-Novelle in der 1. Lesung im BT