Bundesfamilienministerin spricht sich für Kindergrundsicherung aus

04/2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat sich für den Ausbau von Familienleistungen hin zu einer Grundsicherung ausgesprochen. „Eine Kindergrundsicherung für jedes Kind in Deutschland, die alle bisherigen Familienleistungen bündelt und leicht zugänglich macht, ist ein langfristiges Ziel der SPD“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Dazu müsse aber zunächst definiert werden, was mit einer Kindergrundsicherung gemeint sei, forderte Giffey. „Wir können nicht einfach pauschal Geldbeträge in die Familien geben.“ Neben der individuellen Förderung mit Geldleistungen gehöre auch die institutionelle Förderung dazu: Kita, Hort, Ganztagsbetreuung. Zudem könne die Grundsicherung nicht unabhängig vom Elterneinkommen gewährt werden, so die SPD-Politikerin weiter. „Jedes Kind ist ein Teil seiner Familie und kann nicht losgelöst von ihr betrachtet werden.“ Mit dem von ihr und Sozialminister Hubertus Heil vorgelegten sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ werde zunächst einmal „Fundament und Basis“ dafür gelegt. Ab dem 1. Juli sei damit für jedes Kind die Existenzgrundlage gesichert. Giffey verteidigte auch ihren umstrittenen Vorstoß zu einer rechtlichen Neuordnung des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts.

Sie habe lediglich beschrieben, dass es einen gesellschaftlichen Wandel gebe: „Immer mehr Väter übernehmen mehr Verantwortung, entscheiden sich für Elternzeit und wollen Partnerschaftlichkeit.“ Das ende auch nicht unbedingt nach einer Trennung. Das Rechtssystem berücksichtige diese Veränderungen aber oft noch nicht, so die Familienministerin. „Es folgt noch immer dem klassischen Modell: Einer betreut, der andere zahlt.“ Immer mehr Familien betrachteten das Modell „Gemeinsam getrennt erziehen“ für sich als Weg, so Giffey weiter. „Es entspricht auch dem Wunsch der meisten Kinder, weiter eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen zu haben.“ Das Wohl des Kindes müsse an erster Stelle stehen. „Jede Trennung ist emotional höchst aufgeladen, aber auch finanziell für beide eine hohe Belastung“, so die Ministerin. „Deshalb müssen wir sehen, wie wir in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten Steine aus dem Weg räumen können.“ In dem neuen „Starke-Familien-Gesetz“ werde zum Beispiel künftig geregelt, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet werde.