Brückenteilzeit: Linke für Rückkehrrecht ohne Ausnahmen

09/2018

Bundestag: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/4525) ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten. Ohne ein Rückkehrrecht zur vorherigen Stundenzahl führe der bestehende Teilzeitanspruch in eine Sackgasse, die sogenannte Teilzeitfalle. Es sei deshalb dringend nötig, ein Rückkehrrecht auf Vollzeit einzuführen, das ohne Ausnahmen für alle Beschäftigten gilt, schreiben die Linken zur Begründung. Sie kritisieren, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Brückenteilzeit einem Großteil der Beschäftigten gar nicht zugute komme und das Problem der Teilzeitfalle nicht löse.

Die Möglichkeit, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren, muss allen Beschäftigten offen stehen. Vielfältige Gründe können eine temporäre Teilzeitbeschäftigung erforderlich oder wünschenswert machen. Sei es die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, eine nebenberufliche Qualifizierung oder einfach mehr freie Zeit für das Privatleben. Ohne ein Rückkehrrecht zur vorherigen Stundenzahlführt der bestehende Teilzeitanspruch in eine Sackgasse, die sogenannte Teilzeitfalle. Dauerhafte Teilzeitbeschäftigung heißt dann: geringere Aufstiegschancen, die Gefahr von Altersarmut und fehlende Existenzsicherung aufgrund geringerer Löhne. Dies betrifft insbesondere Frauen, die häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer.


Drucksache 19/4525