Bildungschancen: Trendwende bei BAföG-Antragszahlen bleibt aus
08/2021
Auch im achten Jahr in Folge seit 2012 meldet das Statistische Bundesamt für das Jahr 2020 einen neuerlichen Rückgang der Zahl der BAföG-geförderten Studierenden. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) sieht darin einen weiteren Beleg dafür, dass die Änderungen der aktuellen 26. BAföG-Novelle nicht ausreichend sind und eine grundlegendere Verbesserung der staatlichen Studienförderung vonnöten ist. Gemäß den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts haben im Jahr 2020 rund 465.500 Studierende BAföG erhalten, konkret 23.770 weniger als im Jahr 2019. Im monatlichen Durchschnitt stieg die Zahl der geförderten Studierenden leicht von 317.000 auf 321.000 im Jahr 2020 infolge der Covid-bedingten Verlängerung der Förderungshöchstdauer.
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), kommentiert: „Trotz der Änderungen der aktuellen 26. BAföG-Novelle ist die von der Bundesregierung angestrebte Trendumkehr bei den BAföG-Antragszahlen wiederum nicht eingetreten. Im Gegenteil: Anstatt wie beabsichtigt bis zum Herbst 2021 rund 100.000 Personen zusätzlich zu fördern, sinkt auch im Corona-Jahr die Zahl der jungen Menschen, die über das Bundesausbildungsgesetz gefördert werden.
Das Deutsche Studentenwerk begrüßt es deshalb ausdrücklich, dass Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eine Weiterentwicklung des BAföG nach der Bundestagswahl angekündigt und darin viele Vorschläge des Deutschen Studentenwerks aufgenommen hat. Die Umsetzung muss nach der Regierungsbildung nun allerdings unmittelbar erfolgen, um das BAföG zum fünfzigjährigen Jubiläum wieder zum grundlegenden Instrument der Studienfinanzierung zu machen, das breiter in die Mittelschicht hineinreicht. Auch sollte nun endlich der Studierendenbedarf entsprechend der langjährigen Forderung des Deutschen Studentenwerks empirisch erhoben und entsprechend ausgestaltet werden, wie es jüngst auch das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat.
Stichworte sind hier eine deutliche Anhebung der Freibeträge und der Bedarfssätze, eine Verlängerung der Bezugsdauer über die Regelstudienzeit hinaus sowie die Vereinfachung und Digitalisierung des BAföG-Antrags.“