Berliner Abgeordnetenhaus beschließt Familienfördergesetz
09/2021
Berlin führt als erstes Bundesland ein Gesetz zur Stärkung von Familien ein. Familien in belasteten Situationen sollen damit besser erreicht und unterstützt werden. Das nun verabschiedete Familienfördergesetz schafft einheitliche qualitative und quantitative Standards für die Angebote der Familienförderung in der ganzen Stadt. Das neue Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz) soll laut Senat den Umfang, die Qualität und die Finanzierung der Angebote der Familienförderung sichern.
Viele Familien befinden sich in zunehmend schwierigeren Lebenssituationen und benötigen Angebote zur Beratung und Entlastung. Das neue Familienfördergesetz setzt genau dort an und stärkt Familienzentren sowie andere niedrigschwellige Angebote im häuslichen Umfeld und im öffentlichen Raum in allen Berliner Bezirken. Dies beinhaltet auch Angebote für Familienerholung und Austausch mit anderen Familien, sowie Beratung und Unterstützung bei Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten oder Entlastung für Alleinerziehende. Die neuen Familienservicebüros helfen beim Umgang mit Behörden sowie der Beantragung von Leistungen. Gesteuert werden alle Angebote anhand von Familienförderplänen auf Bezirks- und Landesebene. Der Berliner Beirat für Familienfragen erhält außerdem eine gesetzliche Verankerung. (Quelle: FKP Newsletter September 2021)
Anmerkung 1: Die im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankerte „Familienförderstrategie Baden-Württemberg“ sollte es ebenfalls zu dieser Verbindlichkeitsstufe bringen, d.h., sie soll durch ein Gesetz gesichert und damit nachhaltig und verlässlich werden.
Anmerkung 2: Berlin hat zwar nicht das erste Familienfördergesetz in der Bundesrepublik beschlossen (Thüringen war eher da), aber es ist trotzdem eine großartige Leistung, u.a. weil es gelungen ist, in die Erarbeitung alle Akteure/Anbieter einzubeziehen und mitzunehmen.
Pressemitteilung vom 30. März 2021: Senat beschließt erstes Familienfördergesetz in Berlin
Drucksache 18/2937 vom 21. August 2020: Ein Familienfördergesetz für Berlin