Berlin als erstes Bundesland mit Familienfördergesetz – und was ist mit dem Ländle?

04/2021

Berlin (KNA) Der Berliner Senat hat nach eigenen Angaben als erstes Bundesland ein Familienfördergesetz beschlossen. Das „Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien“ solle in der Hauptstadt „langfristig die Angebote der Familienförderung in Umfang, Qualität und Finanzierung sichern“, wie das Land Berlin am Dienstag mitteilte. Künftig werde es in jedem Bezirk Familienzentren oder Familienservicebüros geben. „Mit dem ersten Familienfördergesetz bundesweit setzt Berlin Standards für eine passgenaue Unterstützung von Familien“, erklärte Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD). Es stelle die 350.000 Berliner Familien in ihrer Vielfalt in den Mittelpunkt.

Das Gesetz basiert laut Angaben etwa auf Beteiligung von Eltern, Fachkräften aus Familienzentren und Beratungsstellen, der Liga der Wohlfahrtsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände und des Landesjugendhilfeausschuss‘. Ziel sei „eine grundsätzliche Verbesserung und bessere gesamtstädtische Verteilung der Beratungs- und Entlastungsangebote“, hieß es weiter. Dazu zählten etwa mehr Kurse zu Erziehungsfragen, Besuche von Stadtteilmüttern, Beratungen in Familienservicebüros oder Erholungsfahrten. Zudem sollten Familien zukünftig mehr bei der Angebotsplanung vor Ort beteiligt sein. (KNA, 22.4.2021)

Anmerkung Landesfamilienrat: Eine solche gesetzlich abgesicherte Familienförderstrategie fordern wir auch in Baden-Württemberg! Wenn wir uns etwas anstrengen, könnte unser Bundesland noch Dritter werden…  Thüringen hat seit 2015 ebenfalls einen Landesstrategie zur Familienförderung mit entsprechendem Landesgesetz.


Gesetzentwurf Familienfördergesetz Berlin