Bei geringem Einkommen: Kinderfreizeitbonus. So viel Geld gibt es für die Familien ab August

07/2021

Familien mit geringem Einkommen bekommen ab August eine Extra-Zahlung von 100 Euro pro Kind vom Staat. Die Rede ist vom sogenannten Kinderfreizeitbonus – eine „zusätzliche Unterstützung in der Corona-Pandemie für bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen“, wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite informiert. Der Kinderfreizeitbonus sei Teil des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und wurde als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien vom Bundestag beschlossen*. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro werde nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, schilderte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) anlässlich des Bundestagsbeschlusses am 11. Juni. Ausgezahlt werden sollten die 100 Euro demnach laut Familienministerium ab August. Die meisten Familien müssten dafür keinen gesonderten Antrag stellen, wie dpa schrieb. Wen das betrifft und wer hingegen einen „formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus“ stellen muss, erklärt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite.


Artikel Frankfurter Rundschau 15.07.2021

Arbeitsagentur - Kinderbonus