Ausweitung der Kinderkrankentage für Eltern auch für 2021

09/2020

Die eaf begrüßt, dass der Koalitionsausschuss der Bundesregierung in seiner Sitzung am Dienstag die Lebenslage von Familien während der Pandemie in den Blick genommen hat. So wurde beschlossen, bis Ende des Jahres die Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte um fünf weitere Tage je Elternteil und um zehn Tage für Alleinerziehende auszuweiten. Diese Regelung gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Denn schon bei manchen leichteren Erkältungssymptomen, bei denen früher Kinder noch zur Schule oder in die Kita gehen konnten, müssen sie jetzt bereits zuhause bleiben und benötigen dann Betreuung durch Vater oder Mutter. Daher beurteilt die eaf die beschlossene Ausweitung des Anspruchs für Eltern und Kinder als ausgesprochen hilfreich.

Dass die Maßnahme jedoch nur auf wenige Monate beschränkt ist, greift aus Sicht von Martin Bujard, dem Präsidenten der eaf, zu kurz: „Die Pandemie wird Ende dieses Jahres voraussichtlich nicht vorbei sein. Das Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2021 verlängert werden – auch Familien brauchen diese entlastende längere Perspektive. Wir fordern die geplante Ausweitung der Kinderkrankentage bis Ende 2021.“

Weiterhin regt die eaf an, während der Pandemiezeit die Attestpflicht für Kinderkrankentage auszusetzen. Dies würde zu einer Entlastung von Eltern und Kinderarztpraxen führen. Viele Eltern befürchten zudem durch die Attestpflicht das Risiko von Infektionen in der Arztpraxis.

Da die Kinderkrankentage überwiegend von Müttern in Anspruch genommen werden, regt die eaf zudem eine Informationskampagne an, damit mehr Väter von diesem Recht wissen und auch in den Betrieben dazu ermuntert werden.


Pressemitteilung der eaf vom 28.08.2020