Ausschuss stimmt Entlastung von Angehörigen Pflegebedürftiger zu

11/2019

Berlin (KNA) Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro sollen künftig nicht mehr für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat am Mittwoch der Sozialausschuss des Bundestags mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen zugestimmt. AfD, Linke und FDP enthielten sich, wie die Pressestelle des Parlaments mitteilte. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Pläne. Auch der Bundesrat muss danach noch zustimmen. Das Gesetz sieht vor, Eltern und Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro in der Sozialhilfe nicht mehr zum Unterhalt heranzuziehen. Bekommen Pflegebedürftige die sogenannte Hilfe zur Pflege vom Staat, wird auf das Einkommen somit erst dann zurückgegriffen, wenn es über der Schwelle liegt. Die Freistellung soll für Kinder pflegebedürftiger Eltern genauso wie für Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten. Sozialverbände stimmen dem Vorhaben ebenfalls zu. Kommunen befürchten hingegen Milliardenkosten. Auch die Opposition kritisiert eine unklare Finanzierung. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht das Gesetz indes als reine Symbolpolitik an: Auch mit dem Gesetz mache Pflege weiterhin arm, da es keinen Pflegebedürftigen geben werde, der dadurch keine Sozialhilfe mehr beantragen müsse, meint der Verband. (KNA, 7.11.2019)