Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnt Reform der Kosten der Unterkunft ab
05/2019
Die Kosten der Unterkunft (KdU) stellen im SGB II / SGB XII ein massives Problem dar. Weit mehr als eine halbe Milliarde Euro werden jedes Jahr nicht von den Jobcentern/Sozialämtern übernommen. In der Folge werden diese Gelder aus den Regelbedarfen der Leistungsbeziehenden finanziert. Die Nichtübernahme bedeutet ferner Verdrängung von armen Menschen in viel zu kleine Wohnungen, in die „Dreckslöcher“, d.h. feuchte, schimmlige Subwohnungen oder in die Obdachlosigkeit. Erst lehnt es das BVerfG ab, sich mit der Frage zu beschäftigen und nun der Sozialausschuss. (Artikel aus dem Thomé Newsletter 17/2019)
Hier zur Ablehnung des BVerfG. Dann gibt es Anträge der FDP-Fraktion und der Linken zur Reform der Kosten der Unterkunft. Sehr lesenswert sind die Stellungnahmen der Experten, die in der Ausschussdrucksache 19(11)277 zusammengefasst sind. Der Ausschuss hat beschlossen, dem Bundestag die Ablehnung beider Anträge zu empfehlen.
Hier eine Aufschlüsselung der unterdeckten Wohnkosten im SGB II bundesweit:
Die Eigenfinanzierungen belaufen sich im Jahr 2016 auf fast 600 Mio. Euro. Die Linke hat (in Zusammenarbeit mit dem Verein Tacheles) dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt, in der die Zahlen aus der Bundesregierung raus gekitzelt wurden. Am wichtigsten ist die Antwort der Bundesregierung, wie viel Prozent pro Jobcenter nicht übernommen werden. Diese Zahl drückt die Größe des Ausmaßes des KdU-Problems aus und macht diese vergleichbar mit anderen Orten und Regionen. Es ist sogleich Handlungsaufforderung für politisch bewusste Menschen, Organisationen und Parteien, vor Ort konkret aktiv zu werden und Änderungen in den KdU einzufordern.
In der Tabelle 2 der Antwort wird für jedes Bundesland / jede Kommune einzeln aufgelistet, wie hoch die durchschnittliche Nichtübernahme pro Bedarfsgemeinschaft (BG) ist. Die durchschnittliche Nichtübernahme beträgt 18 EUR pro BG, beim JC Kitzingen beträgt der Nichtübernahmebetrag 55,10 EUR, beim JC Rhön-Grabfeld 54,50 EUR und bei der Stadt Pirmasens 56,90 EUR. Antwort der Bundesregierung vom 29.06.2018.
Anmerkung Landesfamilienrat: Auch angesichts der absolut desaströsen Lage auf dem Mietwohnungsmarkt ist es nicht nachvollziehbar, wie seit Jahren über ein derart existenzielles Problem hinweggegangen wird. 55 Euro steckt doch ein Haushalt im SGB II-Bezug nicht mal so eben weg…. Und eine passende günstigere Wohnung finden die Betroffenen erst recht nicht.
„Diskussion um Unterkunftskosten“ auf bundestag.de