Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor
03/2019
Am 1.3.2019 tritt die sogenannter Mütterrente II in Kraft. Auch für vor 1992 geborene Kinder werden – leiblichen Eltern – dann 2,5 (statt bis dahin einer) Rentenpunkte je Kind gewährt. Das gilt nicht für Pflege und Adoptionseltern, ihre Erziehungsleistung wird in der gesetzlichen Rente benachteiligt. PFAD setzt sich seit den ersten Plänen der Koalition für eine „Mütterrente“ dafür ein, dass fairerweise auch alle Adoptiv- und Pflegemütter diese Leistung in Anspruch nehmen können. Zum 1.3. erinnert der Verband mit einer Pressemitteilung an diese Ungerechtigkeit.
Für vertiefende Informationen finden Sie frühere Veröffentlichungen unten:
Aufruf an Pflege- und Adoptiveltern: Klären Sie ihr Rentenkonto!
Aufruf an bereits verrentete Pflege- und Adoptiveltern
Fachinformation Anrechnung Kindererziehungszeiten vom 01.08.2018
Positionspapier Sondierungsgespräche und Mütterrente vom 22.01.2018