Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor

03/2019

Am 1.3.2019 tritt die sogenannter Mütterrente II in Kraft. Auch für vor 1992 geborene Kinder werden – leiblichen Eltern – dann 2,5 (statt bis dahin einer) Rentenpunkte je Kind gewährt. Das gilt nicht für Pflege und Adoptionseltern, ihre Erziehungsleistung wird in der gesetzlichen Rente benachteiligt. PFAD setzt sich seit den ersten Plänen der Koalition für eine „Mütterrente“ dafür ein, dass fairerweise auch alle Adoptiv- und Pflegemütter diese Leistung in Anspruch nehmen können. Zum 1.3. erinnert der Verband mit einer Pressemitteilung an diese Ungerechtigkeit.

Für vertiefende Informationen finden Sie frühere Veröffentlichungen unten:


PFAD Pressemitteilung „Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor“

Aufruf an Pflege- und Adoptiveltern: Klären Sie ihr Rentenkonto!

Aufruf an bereits verrentete Pflege- und Adoptiveltern

PFAD Stellungnahme zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes vom 09.11.2018

Fachinformation Anrechnung Kindererziehungszeiten vom 01.08.2018

Positionspapier Sondierungsgespräche und Mütterrente vom 22.01.2018

Mütter ohne Geburt vom 24.03.2015

Geburt = Erziehungsleistung ? Die sogenannte Mütterrente benachteiligt Adoptiv- und Pflegeeltern vom 29.12.2014