Armutssensibilität und Kinderschutz

11/2025

Fachkräfte in Angeboten der Sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfe oder in der öffentlichen Verwaltung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind mit den verschiedensten Lebensrealitäten und Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und deren Familien konfrontiert. Dies umfasst auch Armutsgefährdung und/oder Gewalterfahrungen. Entsprechend sollten Fachkräfte in diesen Bereichen informiert und sensibel sein, um in Betreuungssituationen sicher und für die Kinder stigmatisierungsfrei handeln zu können.

Um Fachkräfte dabei zu unterstützen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Fortbildung zu Armutssensibilität und Kinderschutz entwickeln lassen, sodass Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen die Chance bekommen, eine sensible Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Armutserfahrung und zum Thema Kinderschutz zu entwickeln sowie zu erarbeiten, wie organisationale Strukturen und Prozesse gestaltet werden können, damit sie förderlich sind.

Ziele des modular aufgebauten Fortbildungstags sind:

  • Wissen über Armut und Kinderschutz, ihre Ursachen und Folgen, Wirkungen und Mechanismen insbesondere für Kinder, Jugendliche und deren Eltern vermitteln,
  • Impulse und Beispiele für eine gelungene Praxis vermitteln,
  • zur Reflexion der eigenen Haltung anregen sowie
  • zur Weiterentwicklung der eigenen Arbeit und der Abläufe in den jeweiligen Organisationen anregen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ist jetzt auf der Suche nach Jugendämtern, Sozialämtern und Gesundheitsämtern, Fachberatungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren und Orte der Familienbildung, Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut oder andere interessierte Stellen, die einen Fortbildungstag zu Armutssensibilität und Kinderschutz für 15-20 Teilnehmende ausrichten möchten.

Zu den Aufgaben gehört: Terminabstimmung mit den (bereits feststehenden) Vortragenden, Bewerbung der Fortbildung bei Fachkräften in Angeboten der Sozialen Arbeit / Kinder- und Jugendhilfe oder in der öffentlichen Verwaltung, Teilnehmendenkoordination, Raumsuche und Bewirtungsorganisation. Ein Teilnehmendenbeitrag soll nicht erhoben werden.

Sofern es vom Veranstalter des Schulungstags nicht selbst getragen werden kann, kann ein Antrag auf einen Zuschuss zu Raummiete und Bewirtungskosten (keine Hauptmahlzeiten) in Höhe von bis zu 1.000 Euro, beim Sozialministerium gestellt werden. Dazu müssen die zu erwartenden Kosten beziffert und begründet werden.

Um möglichst vielen Fachkräften im Land die Möglichkeit zu geben an der Fortbildung teilzunehmen, werden im Zeitraum 01. Februar – 30. Juni 2026, insgesamt 30 Schulungstage durch das Sozialministerium finanziert. Zur Finanzierung gehören die Vortragenden sowie ggf. Raummieten und Bewirtungskosten.

Interessierte melden sich bitte mit ihren Kontaktdaten (Ansprechperson, E-Mail, Einrichtung/Institution, Stadt/Landkreis sowie der Information ob die Förderung von Raum -und Bewirtungskosten angestrebt wird) möglichst bis 10. Dezember 2025 bei Frau Schwarz (kinderschutz@sm.bwl.de). Eine spätere Rückmeldung kann nur bei noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Mit der Übersendung der Kontaktdaten sind die Interessierten damit einverstanden, dass ihre Kontaktdaten zur individuellen Terminvereinbarung an die externe Referentin weitergegeben werden.