Armut konkret: Zahl der Stromsperren steigt immer weiter

11/2018

Etwa die Hälfte aller gesperrten Haushalte sind SGB II/SGB XII-Bezieher. Wegen unbezahlter Rechnungen sind im Jahr 2017 fast 344.000 Haushalten in Deutschland der Strom zeitweise abgestellt worden. Das waren etwa 14.000 Stromsperren mehr als 2016, so der Entwurf des neuen Monitoring-Berichts der Bundesnetzagentur zum Strommarkt. Die meisten Sperren gab es mit rund 98.000 in NRW. Eine Stromsperre angedroht haben die Versorger im Jahr 2017 in gut 4,8 Millionen Fällen. Gut 7 Prozent von ihnen wurde der Strom dann tatsächlich abgestellt.

Im Jahr 2016 wurden rund 318.000 Stromsperrungen im Auftrag der Grundversorger durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (19/1604) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1395) der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Struktur der Personengruppen vorlägen, die von Stromsperrungen betroffen seien, so dir Antwort der BR – DS 19/1604 vom 11.04.2018. Daher ist nicht bekannt, wieviele Familien mit einem oder mehreren Kindern betroffen sind. Allerdings verweist die BR auf eine Studie, nach der etwa die Hälfte aller von Stromsperren betroffenen Haushalte Leistungen der Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) bezieht.

(Bemerkung: normalerweise würde ich AfD – Anfragen und Antworten nicht veröffentlichen, im vorliegenden Fall ist das Ergebnis aber so relevant, dass hier eine Ausnahme gemacht werden muss.)

Ich möchte hier noch mal an die Entscheidung des BVerfG (23. Juli 2014 – 1 BvL 10/12) erinnern, in dem dieses klargestellt hat, der Gesetzgeber habe fortlaufend zu prüfen, ob das Existenzminimum noch gedeckt ist: „Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfs-relevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren.“ (a.a.O. Rz 144) Ausdrücklich werden die Strompreise angesprochen: „So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden.“

Das bedeutet, deutlich höhere Regelleistungen alleine wegen der Entwicklung der Energiepreise und eine Änderungen bei der Verpflichtung der Übernahme von Energieschulden!

Quelle: Thomé-Newsletter 41/2018 vom 13.11.2018


Artikel „Mehr Haushalten wegen unbezahlter Rechnungen der Strom abgestellt“ auf SPIEGEL online