AGF zur EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit für Eltern und pflegende Angehörige

05/2022

Am 04. April 2019 wurde die Europäische Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (EU 2019/1158), das sogenannten „EU-Vereinbarkeitspaket“, verabschiedet. Die Frist für die nationale Umsetzung endet am 2. August 2022. In dem Referentenentwurf des „Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetzes“ – VRUG, der seit letzter Woche vorliegt, sind für die nationale Umsetzung in Deutschland kleine Änderungen an den bereits bestehenden relevanten Gesetzen vorgesehen.

Die Stellungnahme der AGF zu diesem Referentenentwurf finden sie im Anhang und unter www.ag-familie.de. Sie liegt in deutscher und englischer Sprache vor.

Bedauerlicher Weise verpasst die Regierung die Möglichkeit, wichtige und weitreichendere Veränderungen vorzunehmen. Die Familienorganisationen fordern daher die Bundesregierung auf, substanziellere Maßnahmen vorzunehmen, um den Vereinbarkeitsproblemen, von denen Familien mit Kindern/Jugendlichen und pflegebedürftigen Angehörigen betroffen sind, zu begegnen. Einige Ansätze, die nun zügig umgesetzt werden müssen, finden sich bereits im aktuellen Koalitionsvertrag.


AGF-Stellungnahme _Umsetzung_EU-WLB_Mai22