„Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen!“

09/2019

Das Bündnis „AufRecht Bestehen“ und die Nationale Armutskonferenz erklären in einer PM vom 30.07.: „Zum 1. August 2019 treten Änderungen bei dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können. Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket – das es seit 2011 gibt – wegen absurder bürokratischer Hürden bisher selten bei den Kindern angekommen. Um diesen Missstand zu beenden, fordert das Bündnis AufRecht bestehen gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) nun die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen zum Handeln auf.

Die örtlichen Richtlinien zum BuT müssen kurzfristig geändert werden und ab dem 1. August 2019 sollten alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern erbracht werden.

Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1. August 2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten.


Pressemitteilung „Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen!“

Bildungs- und Teilhabe-Paket: Geld statt Gutscheine!