Adoption – eine unendliche Geschichte für gleichgeschlechtliche Eltern
07/2020
Am vergangenen Freitag, 3. Juli 2020, ist das Adoptionshilfegesetz, das der Bundestag am 28. Mai 2020 beschlossen hatte, am Veto der BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN mitregierten Bundesländer gescheitert. Auch der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hatte den Entwurf kritisiert. Die Stiefkindadoption wird allgemein als diskriminierend und das damit verbundene gerichtliche Verfahren als langwierig empfunden. Der aktuelle Gesetzentwurf hatte die Situation nicht verbessert und die eingeführte Beratungspflicht die Diskriminierung lesbischer Eltern zusätzlich verschärft. Sein Scheitern lenkt nun erneut den Fokus auf das eigentliche Problem: „Es fehlt an einer Reform des Abstammungsrechts“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.
Wechselseitige Beschimpfungen und Schuldzuweisungen zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien und der Vorwurf „sturer Haltungen“ sind wenig hilfreich und führen nicht weiter. Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher, insbesondere lesbischer Paare ist offenkundig. Und auch wenn sich der djb gegen „Insellösungen“ und für eine große Reform des Abstammungsrechts ausgesprochen hat, sollte dies im Ergebnis nicht zu einer „unendlichen Geschichte“ führen und zeitnahe Lösungsansätze verhindern. Denn dies geht eindeutig zu Lasten der betroffenen Kinder.
„Handlungsbedarf lässt sich weder wegdiskutieren noch unendlich hinausschieben“, so die Vorsitzende der zuständigen djb-Fachkommission, Brigitte Meyer-Wehage, unter Hinweis auf vorerst gescheiterte Gesetzgebungsinitiativen. „Entwürfe und Vorschläge gibt es aus den politischen Reihen durchaus. Es ist an der Zeit, konstruktiv zu arbeiten und notwendige Reformen umzusetzen!“