Familienbildung in der kommunalen Jugendhilfeplanung

04/2026

Eine neue Studie des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) im Auftrag des AWO Bundesverbands zeigt: Familienbildung ist ein zentraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe, wird in der kommunalen Praxis jedoch häufig nicht entsprechend berücksichtigt. Obwohl sie gesetzlich als Pflichtaufgabe nach § 16 SGB VIII verankert ist, wird sie vielerorts eher als freiwillige Leistung behandelt. Die Folge sind unzureichende Finanzierung, unsichere Angebotsstrukturen und eingeschränkte Zugänge für Familien.

Die Untersuchung macht deutlich, dass eine systematische Einbindung der Familienbildung in die kommunale Jugendhilfeplanung entscheidend ist, um bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln und verlässlich abzusichern. Gleichzeitig zeigt sich: Gute Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und Kommunen verbessert die Situation vor Ort. Sie reicht aber allein nicht aus. Es braucht klare Zuständigkeiten, ausreichende Ressourcen und einen politischen Willen zur Stärkung der familienunterstützenden Infrastruktur.


Studie Familienbildung in der kommunalen Jugendhilfeplanung