Qualitätskriterien für die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten in Vereinen und Jugendverbänden

04/2026

Die Qualitätskriterien für die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten in Vereinen und Jugendverbänden bieten eine landesweit einheitliche Orientierung für einen wirksamen und nachhaltigen Kinderschutz. Sie beschreiben Mindeststandards und Handlungsempfehlungen, die Vereine und Jugendverbände dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Übergriffen und Grenzverletzungen zu schützen.

Als fachliche Grundlage für Schutzkonzepte formulieren sie Mindeststandards und ergänzende Handlungsempfehlungen und verstehen Schutzkonzepte als fortlaufenden Organisationsentwicklungsprozess. Sie bieten praxisnahe Orientierung für Vereine und Jugendverbände ebenso wie für Kommunen, Dach- und Fachverbände, Kirchengemeinden sowie Schutzkonzeptberater*innen. Zentrale Aspekte sind klare Zuständigkeiten, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie verbindliche Strukturen zur Prävention und zum Umgang mit Verdachtsfällen.

Entwickelt wurden die Qualitätskriterien von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe im Rahmen des Runden Tisches „KiSchuBW“ (Kinderschutz in Baden-Württemberg). Herausgeber der Qualitätskriterien ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Mit diesem link geht es zu den Qualitätskriterien:


Kinderschutz Qualitätskriterien