Familienorganisationen fordern bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kindergrundsicherung
03/2023
Berlin, 3.3.2023: Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergrundsicherung finanziell so auszustatten, dass sie einen dauerhaften Schutz der Kinder vor Armut sicherstellt. Die Bündelung von familienpolitischen Leistungen und der Abbau von Barrieren bei deren Inanspruchnahme sind wichtige Bestandteile der Kindergrundsicherung, aber bei weitem nicht ausreichend. „Den Namen Kindergrundsicherung verdient nur eine Reform, die auch wirklich zu einer Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien führt. Versuche, die als Minimum bereits in der Diskussion stehenden Haushaltsmittel noch weiter zu reduzieren und sich auf eine Umetikettierung bereits existierender Leistungen zu beschränken, werden das Problem der Kinderarmut nicht ansatzweise lösen“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.
Zur Kindergrundsicherung gehört für die Familienverbände eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die auch den Bedarf für Bildung und Teilhabe einschließt und eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht. Diese Neuberechnung müsse transparenter werden, einer empirisch fundierten und in sich schlüssigen Logik folgen und einen Dynamisierungsautomatismus beinhalten. Die bisherige unsystematische Kombination von statistischem Modell und Warenkorblogik mit den damit verbundenen und zum Teil willkürlichen Streichungen von als „nicht regelsatzrelevant“ eingestuften Kosten dürfe nicht in die Kindergrundsicherung übertragen werden. „Außerdem muss die Höhe des Garantiebetrags der Kindergrundsicherung der maximalen Wirkung des steuerlichen Kinderfreibetrages entsprechen“, so Dr. Zeh.
Die Verbände betonen, dass der Erfolg der Kindergrundsicherung sich an den durch das Familienministerium selbst aufgestellten Kriterien messen lassen muss. Dazu zählt neben der Neuberechnung des Kinderexistenzminimums, dass ein großer Teil der kinderbezogenen Familienleistungen zusammengeführt wird, dass die Familien mit Unterstützungsbedarf auch wirklich erreicht werden – und zwar sowohl unbürokratisch als auch verlässlich – und dass die Schnittstellen zum Sozial-, Steuer und Unterhaltsrecht gut ineinandergreifen, ohne dass Schlechterstellungen beispielsweise für Kinder von Alleinerziehenden eintreten.
Die Familienorganisationen betonen, dass eine den Notwendigkeiten entsprechend finanziell sehr gut ausgestaltete Kindergrundsicherung ein zentraler Baustein zur Bekämpfung von Familienarmut sein kann. Zusätzlich bedarf es aber einer familienpolitischen Gesamtstrategie um die Teilhabe von Kindern zu ermöglichen und Armutsspiralen zu durchbrechen. Dazu gehören unter anderem eine familiengerechte Infrastruktur und gleichberechtige Zugänge zu Bildung, Betreuung und Gesundheit.