150 Jahre § 218 – Ausstellung bei Profamilia Stuttgart

07/2021

1871, also vor 150 Jahren, wurde im Reichsstrafgesetzbuch der §218 eingeführt. Frauen, die eine Schwangerschaft abbrachen, drohte eine bis zu fünfjährige Zuchthausstrafe. pro familia nimmt dieses Datum zum Anlass, eine Debatte zum §218 StGB anzustoßen. Der Verband wünscht sich eine konstruktive Auseinandersetzung in Gesellschaft und Politik über die Notwendigkeit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Wir möchten darüber diskutieren, wie die Alternative aussehen könnte. Für pro familia steht dabei das Recht auf Selbstbestimmung im Kontext von sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten im Mittelpunkt. Dazu gehören zum Beispiel die Verbesserung der Versorgungslage und der medizinischen Ausbildung sowie die gesellschaftliche Entstigmatisierung.

Mit einer Plakatausstellung in den Fenstern der Beratungsstelle Stuttgart im Innenhof der Rotebühlstr. 121 werden Sie eingeladen, sich mit der “ Geschichte des § 218 seit 1871″ zu befassen. In dieser Form ist die Ausstellung auch unter Coronabedingungen den ganzen Sommer über zu besichtigen. Für Fragen und Gespräche stehen wir gern auch persönlich zur Verfügung.

Gleichzeitig startete bereits eine Aktion „Erzähl Deine Geschichte“, bei der wir Frauen und auch Männern die Gelegenheit geben möchten – auf Wunsch auch anonym – ihre Geschichte und Erfahrungen rund um das Thema Schwangerschaftskonflikt zu erzählen.


Ausstellung 150 Jahre § 218

Pro familia Bundesverband - 150 Jahre § 218 StGB