Experimentierklausel im Kindertagesbetreuungsgesetz – Stellungnahme des Landesfamilienrates vom 14.09.2023

Die Implementierung einer Experimentierklausel im Kindertagesbetreuungsgesetz sieht der Landesfamilienrat Baden-Württemberg zwar als einen möglichen Baustein, um dem steigenden Missverhältnis zwischen Nachfrage / Bedarf und Platzangebot in der Kindertagesbetreuung zu begegnen. Er wird aber nicht als Lösung der aktuellen Probleme ausreichen und birgt gleichzeitig die Gefahr, dass wichtige erreichte Standards für die qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung in der Fläche „fallen“ werden.

Für die Öffnung vor Ort, für jede Erprobung bspw. anderer Personalschlüssel muss daher gelten, dass dies nicht ohne vereinbarte Prüf- und Qualitätskriterien geschehen darf. Wichtig scheint uns hier vor allem das gemeinsame Vorgehen. Im Mittelpunkt aller Bemühungen muss es stehen, Fachkräfte zu gewinnen und halten! Wir fordern das Land dazu auf, ein klares und umfangreiches Konzept zur Qualifizierung und Förderung der Attraktivität des Berufsfeldes zu erarbeiten.


Stellungnahme zum KitaG Zukunftsparagraf / Experimentierklausel