Energiekosten 2022 – Stellungnahme zu zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz

Der Landesfamilienrat begrüßt die Regelung, bei Empfangenden von Transfers wie BAFöG oder Wohngeld, das Energiegeld mit den Leistungen auszuzahlen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass eine Einmalleistung nicht ausreichend und flankierende Maßnahmen nötig sind.

Angesichts der steigenden Energiekosten hat die Bundesregierung als Bestandteil des Entlastungspakets ein Energiegeld beschlossen. Der Landesfamilienrat begrüßt die Regelung, bei Empfangenden von Transfers wie BAFöG oder Wohngeld, das Energiegeld mit den Leistungen auszuzahlen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass eine Einmalleistung nicht ausreichend und flankierende Maßnahmen nötig sind.


Stellungnahme zu zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz