Stellungnahme zur Reform des Unterhaltsvorschussrechts

Zum Gesetzantrag aus Baden-Württemberg vom 04.05.2010, das Unterhaltsvorschussrecht zu verändern, hat der Landesfamilienrat mit einem Schreiben an Familienministerin Dr. Stolz am 07.05.2010 Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme wendet sich der Landesfamilienrat Baden-Württemberg entschieden gegen die beabsichtigte Einschränkung der Anspruchsvoraussetzungen, wonach künftig beim Eingehen einer neuen Lebensgemeinschaft der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen für Kinder von Alleinerziehenden entfallen soll. Dagegen wird die beabsichtigte Steigerung der sog. Rückgriffsquote begrüßt.


Reform des Unterhaltsvorschussrechts