Stellungnahme zur Novellierung des Landeserziehungsgeldes

Die Landesregierung hat beschlossen, mit einem reduzierten Landeserziehungsgeld nur noch besonders bedürftige Familien mit Kindern im 1. Lebensjahr zu fördern.

Das sind in erster Linie Eltern, die bereits vor der Geburt des Kindes Arbeitslosengeld II bezogen haben. Die beabsichtigte Veränderung des Landeserziehungsgeldes wird im Landesfamilienrat nicht einheitlich beurteilt. Es besteht aber Einigkeit über mit der Novellierung verknüpfte Forderungen, die in der Stellungnahme vom 26. März 2012 aufgeführt sind. Der Landesfamilienrat begrüßt es, dass die „eingesparten“ Mittel nicht in den allgemeinen Landeshaushalt einfließen, sondern über den Ausbau der Tagesbetreuung den Familien erhalten bleiben.


Stellungnahme zur Novellierung des Landeserziehungsgeldes