Stellungnahme zum Entwurf eines Landesgesetzes zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg versteht den vorgelegten Gesetzentwurf als einen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, indem Früherkennungsuntersuchungen so verbindlich wie möglich gemacht werden.

Im vorgelegten Gesetzentwurf geschieht das im Wesentlichen durch die Einführung einer normativen Rechtspflicht, der Möglichkeit von kostenlosen Nachuntersuchungen und einer Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht. Viele Fragen der konkreten Umsetzung und Zusammenarbeit bleiben dabei allerdings offen. Auch handelt es sich nicht um ein umfassendes Kinderschutzgesetz, sondern lediglich um einen losen Baustein, in dem es den Schutz von Kindern über das medizinische System präventiv in den Blick nimmt. Dabei wird jedoch die Einführung von verbindlichen Frühkennungsuntersuchungen vom Landesfamilienrat grundsätzlich begrüßt. Sie stellt eine wichtige diagnostische Möglichkeit dar, Gesundheitsgefährdungen und Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter frühzeitig zu erkennen und entsprechende Hilfen einzuleiten.


Stellungnahme zum Kinderschutzgesetz