Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz)

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wurde zum 1. September 2009 vollständig neu geregelt und in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst.

Ziel ist es, familiäre Auseinandersetzungen gerade auch im Hinblick auf das Sorge- und Umgangsrecht vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen und Kindern im Verfahren einen besseren Schutz und mehr Rechte zukommen zu lassen. Das familiengerichtliche Verfahrensrecht betrifft alle Rechtsstreitigkeiten, die aus der Ehe und der Familie oder aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrühren. Die Reform kann aber nur erfolgreich sein, wenn die personelle Ausstattung der Gerichte und die Qualifikation der Richterinnen und Richter den neuen Anforderungen entsprechen. Auch auf Seiten der Jugendämter ist eine personelle Verstärkung erforderlich. Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung und die kommunalen Träger dazu auf, die Gerichte bzw. Jugendämter dahingehend besser auszustatten.


FGG-Reformgesetz