Entwicklungschancen erhalten – Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss zukunftsfähig bleiben

Der Landesfamilienrat begreift den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in erster Linie als wichtiges Kulturgut, diese Betrachtung muss Vorrang haben vor rein wirtschaftlichen Überlegungen oder Fragen des Wettbewerbs.

Der Landesfamilienrat fordert daher Landtag und die Landesregierung dazu auf, den Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, im Hinblick auf die nicht sachgerechte zeitliche und inhaltliche Einschränkung des Online- Angebotes für den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, abzulehnen.


Stellungnahme zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag