Mehr Gerechtigkeit – für wen? Ein Jahr neues Unterhaltsrecht
Seit 2008 ist das neue Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (Unterhaltsrechtsreform) in Kraft. Es will in erster Linie das Kindeswohl stärken, indem es den Unterhaltsanspruch für fast 2,2 Millionen betroffene Kinder in den ersten Rang hebt.
Doch das neue Recht hat nicht nur Vorteile für Eltern und Kinder. Das Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden-Württemberg hat bei zwei Fachtagungen eine erste Zwischenbilanz zu den Auswirkungen der Unterhaltsreform gezogen. In diesem Netzwerk engagieren sich die evangelischen und katholischen Kirchen sowie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) in Kooperation mit dem Landesfamilienrat Baden-Württemberg.
Die Tagungen befassten sich mit den familien- und gesellschaftspolitischen Hintergründen und fragten Wissenschaft und Praxis nach den Auswirkungen des reformierten Unterhaltsrechts. Aus den Beiträgen von Referentinnen und Referenten, von Podiumsgästen und Teilnehmenden hat das Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden-Württemberg im Folgenden die wesentlichen Kritikpunkte und Vorschläge zusammengefasst:
Als Generalkritik kann gelten: Das neue Unterhaltsrecht geht von Idealvoraussetzun-gen aus, die in der Realität nicht oder noch nicht vorhanden sind. Die Rechtsprechung muss jedoch die bestehenden Anforderungen vor dem Hintergrund der vorhandenen Rahmenbedingungen – Angebote der Kinderbetreuung, berufliche Erfordernisse, Existenzsicherung, Lastenverteilung zwischen den Geschlechtern, Steuergerechtigkeit – berücksichtigen und einbeziehen.