Pro familia: 150 Jahre § 218 StGB – Bitte um Mitzeichnung der Abschlusserklärung des Fachkongresses

10/2021

Seit 150 Jahren wird in Deutschland der Schwangerschaftsabbruch im Strafrecht geregelt. Die Kriminalisierung hat viele negative Auswirkungen – für Ärztinnen und Ärzte und für die Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten. Sie trägt dazu bei, dass die Versorgung sich massiv verschlechtert. Der vom BMFSFJ geförderte Kongress „150 Jahren § 218“ , an dem über 500 Menschen teilnahmen, beschäftigte sich im August diesen Jahres mit den Folgen der Strafrechtansiedlung des Schwangerschaftsabbruchs.

Der Kongress endete mit einer Abschlusserklärung, die eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Kontext reproduktiver Gesundheit und Rechte fordert. Sie  soll der neuen Regierung überreicht werden.

Bisher haben über 100 Organisationen / Initiativen und Netzwerken sowie  570 Einzelpersonen unterzeichnet. Die Abschlusserklärung kann unter folgendem Link von Organisationen und Einzelpersonen mitgezeichnet werden, s.u.


Abschlusserklärung unterzeichnen