Neues Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben 2.0″

05/2026

Im Rahmen des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg (KiSchuBW): Entwicklung von Schutzkonzepten“ startet das Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben 2.0″. Es baut auf den Erfahrungen des ersten Förderzeitraums auf und unterstützt Vereine, Jugendverbände und weitere Einrichtungen im Freizeitbereich von Kindern und Jugendlichen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Masterplan Kinderschutz durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Das Förderprogramm umfasst zwei Förderwege:

  • Antrag C: Finanzierung einer externen professionellen Beratung bei der Entwicklung individueller Schutzkonzepte in Vereinen und Jugendverbänden
  • Antrag D: Finanzierung von Maßnahmen zur strukturellen Verankerung des Kinderschutzes in Dach- und Fachverbänden sowie vergleichbaren Organisationen

Gefördert werden ausschließlich Schutzkonzeptentwicklungen, die sich an den Mindeststandards und Handlungsempfehlungen des Landes Baden-Württemberg orientieren.

Die Laufzeit des Förderprogramms reicht vom 13. Mai 2026 bis zum 29. Februar 2028.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier:


Informationen und Antragsunterlagen