Kindergeld und Co.: Die familienpolitischen Leistungen im Überblick

06/2022

Dschungel“ und „Dickicht“ – diese Begriffe fallen immer dann, wenn von den familienpolitischen Leistungen der Bundesregierung die Rede ist. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Politik immer mehr Maßnahmen ergriffen, um Familien zu unterstützen und das Armutsrisiko von Kindern zu reduzieren – teils mit ungewissem Nutzen. Zuletzt zählte das Bundesfamilienministerium rund 150 familienbezogene Leistungen, die den Steuerzahler etwa 200 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Zu den bekanntesten Leistungen zählen:

  • Kindergeld: Da hierzulande die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden soll, gibt es Kindergeld. Derzeit beträgt es für jedes Kind mindestens 219 Euro pro Monat. Die Zahlungen gingen im vergangenen Jahr an rund zehn Millionen Empfänger, für fast 17 Millionen Kinder. Kostenpunkt für den Bund im Jahr 2021: rund 47,6 Milliarden Euro.
  • Kinderzuschlag: Eltern, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt genügt, aber dieses nicht oder nur knapp ausreicht, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen, haben für ihre Kinder Anspruch auf einen Zuschlag zum Kindergeld. Dafür flossen 2021 staatliche Mittel in Höhe von 1,27 Milliarden Euro.
  • Kinderbonus: Im Zuge der Coronahilfen wurde für 2021 ein Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt. Das schlug mit 2,62 Milliarden Euro zu Buche. Mit dem Entlastungspaket 2022 wurde gerade ein weiterer Kinderbonus von 100 Euro pro Kind beschlossen.
  • Kinderfreibeträge: Mit den Freibeträgen für Kinder wird das Existenzminimum von Kindern steuerfrei gestellt. Das Finanzamt prüft bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. 2021 führte die Zusatzentlastung durch die Freibeträge zu Steuermindereinnahmen von 2,1 Milliarden Euro.
  • Elterngeld: Damit sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus, wenn die Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Die Höhe der Zahlung hängt vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt ab und beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Für Eltern, die Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen, gibt es spezielle Varianten: Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Im vergangenen Jahr haben rund 1,9 Millionen Frauen und Männer Elterngeld erhalten. Dafür wurden knapp 7,5 Milliarden Euro an Elterngeld ausgezahlt.
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Mit diesen Zahlungen werden Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien unterstützt, die Sozialleistungen beziehen oder zu wenig Geld haben, um eigenständig beispielsweise eine Klassenfahrt oder eine Mitgliedschaft im Sportverein zu finanzieren. Für den persönlichen Schulbedarf zum Beispiel werden 156 Euro je Schuljahr zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2020 sanken die Ausgaben für das Paket pandemiebedingt auf rund 708 Millionen Euro.

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich darauf verständigt, eine Kindergrundsicherung zu schaffen. Gebündelt werden sollen dafür das Kindergeld, Kinderzuschlag, Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Die neue Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat im Interview mit dem Handelsblatt erklärt, dass auch die Kinderfreibeträge in die Überlegungen mit einbezogen werden sollen. Vorgesehen ist ein Garantiebetrag für alle Kinder sowie ein Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Familie abhängt. Die Summe muss sich am kindlichen Existenzminimum orientieren. Die Grünen haben bereits ein Konzept vorgelegt. Hier beträgt der Garantiebetrag 290 Euro und der Maximalbetrag 547 Euro pro Monat. Billig würde eine Kindergrundsicherung nicht. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat das Grünen-Konzept durchgerechnet und ist auf 20 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr für den Bundeshaushalt gekommen. (Quelle: Handelsblatt v. 7.6.2022)