Endlich! Der §219a StGB ist bald Geschichte. pro familia begrüßt Referentenentwurf des BMJ
01/2022
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDF) hat heute einen Referentenentwurf vorgelegt, der die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch vorsieht.
Dazu erklärt der pro familia Bundesverband: pro familia begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums und das Vorhaben, den § 219a ersatzlos zu streichen. Dieser Schritt ist überfällig, denn der Paragraph verletzt die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärzt*innen. Künftig können sich ungewollt Schwangere niedrigschwellig im Netz darüber informieren, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Sie können auf der Webseite der Praxis/der Klinik die Informationen abrufen, die die Einrichtungen für Patient*innen als wichtig erachten, etwa zur angewandten Methode, zum Ablauf, zu den Kosten und zu organisatorischen Fragen. Ärzt*innen und Kliniken können nach der Streichung des §219a StGB nicht mehr von fundamentalistischen Gegner*innen der Selbstbestimmung angezeigt werden, weil sie diese Informationen bereitstellen.
„Informationen für Patient*innen sollten eigentlich selbstverständlich sein. Bisher wurden sie aber durch den Strafrechtsparagraphen als ‚Werbung‘ eingestuft und bestraft“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands. „Die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch ist ein wichtiger Schritt zur Informationsfreiheit der Ratsuchenden. Denn der direkte Weg von der informationssuchenden Person zu der Person, die sie geben kann und will, wird künftig gewährleistet sein.“
pro familia stellt fest, dass die Aufhebung des §219a nur der Anfang sein kann. Es ist wichtig, dass die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als solche auf den Prüfstand kommt und ein menschenrechtskonformes Gesetz außerhalb des Strafrechts geschaffen wird. Die bisherige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht menschenrechtskonform und evidenzbasiert. Deshalb unterstützt pro familia die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, um eine Neuregelung des § 218 auf den Weg zu bringen.